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mFLOR garantiert hiermit, unter Anwendung der in dieser Erklärung genannten Beschränkungen und Bedingungen, die Qualität ihres Produktes mFLOR während fünf Jahren nach Lieferung, mit Ausnahme geringer, technisch unvermeidbarer Farbabweichungen und verborgener Mängel, die den Gebrauchswert nur unwesentlich beeinflussen.

Sollte innerhalb fünf Jahren nach Lieferung ein ausserordentlicher Verschleiss am mFLOR Bodenbelag auftreten, so wird mFLOR den Teil, an dem der ausserordentliche Verschleiss aufgetreten ist, wiederherstellen oder ersetzen, wobei mFLOR International 20% vom ursprünglichen Materialpreis abziehen wird für jedes nach der Lieferung vergangene Jahr oder Teil davon. mFLOR behält sich geringe Farbabweichungen des wiederhergestellten oder ersetzten Teiles vor.

Produkt Dicke Wohnbereich Objektbereich
mFLOR 20-03 0,30mm 10 jahre 5 jahre
mFLOR 25-05 0,55mm 15 jahre 8 jahre

Reklamationen in Bezug auf Schrumpfungen werden nur anerkannt, wenn diese ausserhalb der, in der Norm EN 434 und EN 649 beschrieben, Angaben fallen.

Der obengenannten Verpflichtung verbinden wir die nachfolgenden Bedingungen:

•  Sachkundige Verlegung des flachen Bodenbelags nach unseren Verlegeanweisungen.
•  Richtige Wahl des Bodenbelags mit Hinsicht auf die Gebrauchsumstände.
•  Verarbeitung des Bodenbelags auf einem angemessenen Unterboden; völlständige Verklebung mit einem geeigneten Rollstuhlgeeigneten Kleber, gemäss Rat und Verarbeitungsanweisungen des Klebstofflieferanten.
•  Ersteinpflege mit CC-Dr. Schutz CC-PU-Siegel + matt + Vernetzer.
•  Sachkundige Pflege und Reinigung des Bodenbelags gemäss unseren Reinigungsanweisungen.
•  Nichtüberschreitung einer Belastung von 50 kg/cm 2 .
•  Gebrauch von Bürostühlen mit Rollen von mindestens 50 mm Diameter und 20 mm Laufflächenbreite, angefertigt aus hartem Kunststoff ohne Naht laut DIN 68131.
•  mFLOR oder einer beauftragten Person muß die Besichtigung der Reklamation nach Absprache ermöglicht werden.
•  mFLOR weist jegliche Haftung wegen dieser Garantie zurück für Schäden am Bodenbelag durch Brandschäden oder infolge Kontakt mit nicht genehmigten chemischen Mitteln.

mFLOR haftet nur im Rahmen dieser Garantie-bedingungen insbesondere auch nicht für Folgeschäden.

Etwaige Konflikte werden einem beeidigten Sachverständigen oder dem zuständigen Richter in Bedfordshire (England) vorgelegt.